Hotline bei Fragen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Bistum Limburg, 0151 17542390
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Das Hilfe-Portal ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Mit dem bundesweiten Portal soll allen Menschen ermöglicht werden beim Thema sexueller Missbrauch, die für sie passende Unterstützung zu finden – vor Ort, online oder telefonisch.

Was ist sexueller Missbrauch?
„Als sexuelle Ausbeutung wird jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen/eines Jugendlichen an einem Mädchen oder Jungen gesehen, welches/welcher aufgrund seiner emotionalen oder kognitiven Entwicklung nicht in der Lage ist, der Handlung frei zuzustimmen. Das betroffene Kind wird unter Ausnutzung seiner gegebenen Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehung Zum Objekt der Befriedigung sexueller und aggressiver Bedürfnisse des handelnden Erwachsenen oder älteren Jugendlichen. Hierbei geht es nicht in erster Linie um die Befriedigung sexueller Bedürfnisse, sondern um das Ausleben von Macht-, Dominanz- und Überlegenheitsansprüche. Ein zentrales Moment sexueller Ausbeutung und Gewalt ist die Verpflichtung zur Geheimhaltung. Sie verurteilt das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit.“
(Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung, Frankfurt, Oktober 1997)
Kinder können niemals zustimmen!
Kinder haben eine eigene kindliche Sexualität. Sie können aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht wissen, was Erwachsene mit ihren Handlungen bezwecken; erst recht können sie solchen Handlungen nicht zustimmen oder damit auch nur einverstanden sein. Stets nutzt die ältere Person die körperliche und geistige Unterlegenheit des jüngeren Menschen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes oder des Jugendlichen zu befriedigen. Die Verantwortung für Handlungen und Straftaten in diesem Bereich liegt immer beim Erwachsenen und nie beim Kind.
Ausweglose Situation

Sexualisierte Gewalt beeinträchtigt die Entwicklung der Minderjährigen und schädigt sie als Person. Das Kind oder der/die Schutzbefohlene wird durch das Vorgehen der Täter/innen in eine furchtbare Situation gebracht: Das Kind oder der/die Schutzbefohlene will sein Zutrauen zu dem geschätzten erwachsenen Menschen nicht verlieren; es will auch weiterhin Anerkennung und Zuwendung bekommen: Übergriffe werden unter Umständen erduldet, das Leid wird nicht benannt. Die Isolierungsstrategien und Einschüchterungen der Täter/innen lassen das Opfer befürchten, dass ihm niemand glauben würde, wenn es die Taten zur Sprache bringt. Die Opfer können durch sexualisierte Gewalt schwere seelische Verletzungen (Traumatisierungen) erleiden.
Pflicht zum Hinschauen
Wer in der eigenen Umgebung hinsichtlich sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch gegenüber Kinder, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen eine Vermutung hat, sollte dieser, auch wenn sie noch nicht eindeutig fassbar ist, immer nachgehen.
Wer bemerkt, dass jemand sexuelle Übergriffe auf Kinder, Jugendliche oder erwachsene Schutzbefohlene verübt, und wer das zu ignorieren versucht oder toleriert, macht sich sozusagen zum Mittäter oder zur Mittäterin.
Die Täter / Täterinnen suchen sich ihre Opfer in der Regel sehr gezielt aus und gehen außerordentlich geplant vor. Sie testen die Reaktionen des Opfers und der Umgebung. Sie verschleiern ihr Vorgehen, um sicher zu sein, dass das Umfeld nicht bemerkt, was sie vorhaben oder tun. Es kommt ihnen entgegen, wenn die Umgebung sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch gegenüber indifferent ist und dadurch ihr Vorgehen ignoriert oder sogar toleriert.
Sollte sich eine Vermutung konkretisieren und sollten sich Hinweise auf einen eventuellen Missbrauch ergeben, so spricht man von Verdacht. In einem solchen Fall sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst nach den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz verpflichtet, dies dem zuständigen Beauftragten des Bistums zu melden.
Bedeutung des Umfeldes
Die Struktur des Umfeldes spielt eine entscheidende Rolle: Ein Umfeld, in dem ein mit hohem Ansehen und mit Autorität ausgestatteter Erwachsener ohne Kontrolle durch andere den Alltag eines Kindes, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen stark bestimmt, kann sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch begünstigen.
Zudem fördern bestimmte institutionelle Strukturen das Handeln des Täters/der Täterin, um Informationen zu kontrollieren (z. B. in geschlossenen Systemen wie Internaten oder Heimen).