Fachinfos für die Kindertagesstätten
Fachinfos für die Kindertagesstätten
Der Schutzauftrag gem. § 8a des Sozialgesetzbuches VIII und die Auflagen des § 72a dieses Gesetzes haben in unserer Arbeit eine große Bedeutung. Deshalb nutzen Erzieherinnen und Erzieher Fort- und Weiterbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung, um Gefährdungsfälle schnell zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Diese Fortbildungen sind grundsätzlich für alle Einrichtungen im Bistum Limburg verpflichtend. Die Durchführung dieser Fortbildungen wird vom Bistum dokumentiert.
Für alle Kindertagesstätten gilt ein Schutzkonzept, das den Umgang mit Missbrauchsverdacht verbindlich regelt. Bestandteil des Schutzkonzeptes ist, dass für alle Mitarbeiter/innen in Kindertageseinrichtungen ein sog. erweitertes Führungszeugnis eingefordert wird.
Das Schutzkonzept des Bistums Limburg ist mit den übrigen hessischen Diözesen abgestimmt. Es wird ständig fortentwickelt und die Anforderungen der Leitlinien der Bischofskonferenz und der Präventionsordnung des Bistums Limburg werden entsprechend berücksichtigt.
Eltern und Familien erhalten in der Einrichtung Hilfen und Möglichkeiten, um Gefährdungen ihrer Kinder zu erkennen und diese dann gemeinsam mit den zuständigen Institutionen abzuwenden.
Kinder genießen einen besonderen Vertrauensschutz in der Kindertageseinrichtung. Sie können sich darauf verlassen, dass mit ihren Informationen vertraulich umgegangen wird und dass sie Hilfen bekommen.
Die Erzieherinnen und Erzieher und der Träger der Kindertageseinrichtung kennen Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Institutionen und Ämter, um im Gefährdungsfall schnell reagieren zu können.
Dem gefährdeten Kind wird in besonderem Maße Aufmerksamkeit und Fürsorge entgegengebracht. Um seine Situation zu verbessern, arbeitet die Kindertagesstätte zusammen mit entsprechend erfahrenen Fachkräften und ggf. dem Jugendamt an der Erstellung und Durchführung eines individuellen Hilfeplans mit und behält die weitere Entwicklung des Kindes im Blick.
Die Kindertageseinrichtung versteht sich als Teil eines Netzwerkes zum Kindesschutz.
Geregeltes Verfahren:
Damit der Schutzauftrag im Alltag wahrgenommen werden kann, gibt es geregelte Verfahren, an denen die Erzieherinnen und Erzieher ihr Handeln orientieren, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Die Verfahren sind in der Regel mit den jeweils zuständigen Jugendämtern vereinbart.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Fällen, in denen die Mitarbeiter der Einrichtungen selbst betroffen sind. Für alle Mitarbeiter wird generell ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG gefordert.
Hier finden Sie das Schutzkonzept nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefärdung) für Kindertagesstätten.
Hier finden Sie den Leitfaden Prävention vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch in Kindertagesstätten im Bistum Limburg.