Fachinfos für die Kinder- und Jugendarbeit
Fachinfos für die Kinder- und Jugendarbeit
§8a SGB VIII: Die Ausübung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist Kindeswohlgefährdung. Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit sind vom Gesetz her aufgefordert, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ihrer leiblichen und seelischen Unversehrtheit zu schützen.
Themenpräsenz
"Prävention in der Kinder- und Jugendarbeit" wird in den Gremien und Verbänden unseres Bistums regelmäßig thematisiert, um kontinuierlich die Herausforderungen von nachhaltiger Präventionsarbeit in der Breite in den Blick zu nehmen und diese zu gewährleisten. In der Einrichtungsleiterkonferenz für die Jugendeinrichtungen im Bistum und dem Austauschtreffen der Verantwortlichen in der Schulungsarbeit ist Präventionsarbeit ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt.
Prävention als Pflichtthema in der Schulungs- und Bildungsarbeit
Die Thematisierung von sexuellem Missbrauch und Prävention in der Schulungsarbeit für Gruppenleiter/innen wurde weiter entwickelt; bei jeder Schulung von Gruppenleiter/innen durch die Katholischen Fachstellen für Jugendarbeit und die Jugendkirchen wird das Thema Prävention vor sexuellem Missbrauch verpflichtend und ausführlich behandelt. Auch in den Jugendverbänden und der Arbeitsstelle Freiwilligendienste des Bistums ist die Prävention vor sexuellem Missbrauch ein zentrales Thema und fester Bestandteil der Schulungskonzepte geworden. Ziel ist es, die Prävention zudem verbindlich in die Bildungsarbeit für die Freiwilligendienste des Bistums zu integrieren.
Was tun bei einer Vermutung? - Nur nicht auf eigene Faust!
Zuallererst geht es um den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Deshalb erfordert der Umgang mit sexuellem Missbrauch große Behutsamkeit und Überlegung. Unnötige und/oder unsensible Befragungen oder eine verfrühte Beschuldigung des Täters, der sein Opfer dann umso mehr unter Druck setzt, könnten betroffene Kinder zusätzlich belasten - mit dem Risiko, dass sie "zumachen". Experten raten deshalb eindringlich: Versuchen Sie nicht, allein damit fertig zu werden! Suchen Sie professionelle Hilfe! Zusammen mit Beraterinnen und Beratern gelingt es eher ein sinnvolles weiteres Vorgehen zu entwickeln als aus der eigenen Betroffenheit heraus. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln an interne und externe Beratungsstellen: E-Mail
Handlungsleitlinien bei Vermutung finden Sie hier
Handlungsleitlinien bei Verdacht finden Sie hier
Handlungsleitlinien bei Grenzverletzungen durch Teilnehmer/Teilnehmerinnen finden Sie hier
Hier finden Sie das Schutzkonzept nach § 8a SGBVIII (Kindeswohlgefärdung) für den Kinder- und Jugendbereich: