Fachinfos für die Kath. Familienbildungsstätten
Fachinfos für die Kath. Familienbildungsstätten
Der Schutzauftrag gem. § 8a des Sozialgesetzbuches VIII und die Auflagen des § 72a dieses Gesetzes haben in unserer Arbeit eine große Bedeutung. Die Fach- und Honorarkräfte der Familienbildungsstätten des Bistums nutzen Fort- und Weiterbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung, um Gefährdungsfälle schnell zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Diese Fortbildungen sind grundsätzlich für alle Familienbildungsstätten im Bistum Limburg verpflichtend. Für alle Familienbildungsstätten gilt ein Schutzkonzept , das den Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Missbrauchsverdacht verbindlich regelt.
Die Familienbildungsstätten (FBS) im Bistum organisieren regelmäßig Schutzkonzeptschulungen. Nähere Auskünfte und Informationen zum Schutzkonzept, den Schulungen und Terminen erhalten Sie bei:
· Abteilung Familien und Generationen, Herr Dr. Holger Dörnemann, Tel. 06431 / 295 337
· Familienbildungsstätte (FBS) Frankfurt, Frau Sigrid Maria Kemler, Tel. 069 / 133 077 90-10
· Familienbildungsstätte (FBS) Taunus, Frau Annika Frey, Tel. 06192 / 2903-14, Frau Marianela Schürer, Tel. 06192 / 2903-13
· Familienbildungsstätte (FBS) Limburg, Frau Heike Margraf, Tel. 06433 / 887-72
· Familienbildungsstätte (FBS) Westerwald / Rhein-Lahn, Herr Alois Schneider, Tel. 02602 / 6802-44
· Familienbildungsstätte (FBS) Wiesbaden, Frau Marlene Wynands, Tel. 0611 / 174-118
Die Schulungen vor Ort werden in der Regel in Kooperation mit der jeweiligen "insofern erfahrenen Fachkraft" bzw. "Fachkraft Prävention" durchgeführt; auch für Schulungen auf Diözesanebene steht eine solche Fachkraft zur Verfügung.
Das Zentrum Familie des Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt ist als Teil des Bistums Limburg und der katholischen Stadtkirche Frankfurt am Main eingebunden in die Präventionsarbeit des Bistums.
Das Internationale Familienzentrum e. V. (IFZ) in Frankfurt ist als kooperatives Mitglied im Caritasverband Frankfurt über den Diözesancaritasverband in Limburg in die Präventionsarbeit des Bistums eingebunden.
Eltern und Familien erhalten in der Einrichtung Hilfen und Möglichkeiten, um Gefährdungen ihrer Kinder zu erkennen und diese dann gemeinsam mit den zuständigen Institutionen abzuwenden.
Die Leitungen der Familienbildungsstätten kennen Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Institutionen und Ämter, um im Gefährdungsfall schnell reagieren zu können.
Der besondere Charakter der Familienbildungsstätten bringt es mit sich, dass eine enge Kooperation mit den Eltern grundsätzlich angestrebt wird.
Dort wo Tagespflegepersonen qualifiziert oder vermittelt werden, finden diese Grundsätze ebenfalls Anwendung.
Dem gefährdeten Kind wird in besonderem Maße Aufmerksamkeit entgegengebracht. Um seine Situation zu verbessern, arbeitet die Familienbildungsstätte zusammen mit entsprechend erfahrenen Fachkräften und ggf. dem Jugendamt an der Erstellung und Durchführung eines individuellen Hilfeplans mit und behält die weitere Entwicklung des Kindes im Blick.
Die Familienbildungsstätten verstehen sich als Teil eines Netzwerkes zum Kindesschutz.
Geregeltes Verfahren:
Damit der Schutzauftrag im Alltag wahrgenommen werden kann, gibt es geregelte Verfahren, an denen die Fach- und Honorarkräfte ihr Handeln orientieren, wenn ein Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls besteht. Die Verfahren sind in der Regel mit den jeweils zuständigen Jugendämtern vereinbart.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Fällen, in denen die Mitarbeiter der Einrichtungen selbst betroffen sind. Für alle Mitarbeiter wird generell ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG gefordert.
Hier finden Sie das Schutzkonzept nach § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefärdung) für Familienbildungsstätten