Auf dieser Seite zur Prävention vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt im Bistum Limburg können Sie sich über die Regelungen und gesetzlichen Vorgaben informieren, die für die Katholische Kirche in Deutschland, für das Bistum Limburg und für die einzelnen Bezirke gelten.
- Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Ziel ist es eine neue Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln. Die dafür zugrundegelegte Rahmenordnung finden Sie hier: Präventionskonzept
- Im Bereich des Bistums Limburgs ist die Interventionsordnung für das Vorgehen bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch hier zu finden: Präventionsordnung/Interventionsordnung
- Die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker
und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sollen einen abgestimmten Vorgehensweise im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gewährleisten. Leitlinien der DBK
Bestimmungen der Deutschen Bischofskonferenz
Hier lesen Sie:
Der von der Bundesregierung im März 2010 eingesetzte Runde Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" hat am 30. November 2011 in seinem Abschlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und für immaterielle und materielle Hilfen für von sexuellem Missbrauch Betroffene beschlossen. Im Dezember 2013 unterzeichneten die katholische und die evangelische Kirche die "Vereinbarung zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch zum ergänzenden Hilfesystem" mit dem Bund.